Familien und Paare
Als außergerichtliche Streitbeilegung hat sich die Methode
der Mediation mittlerweile besonders im Trennungs- oder
Scheidungsfall sehr bewährt.
Hier werden Elternvereinbarungen getroffen, die verbindlich und zufriedenstellend Lösungen z.B. für Umgangskontakte zwischen Kindern und den Eltern regeln. Bei Bedarf können die Kinder zeitweilig mit einbezogen werden. Es besteht auch die Möglichkeit vorübergehende Absprachen zu treffen, diese auszuprobieren und erst nach einiger Zeit langfristig zu unterschreiben. Diese ersten vorübergehenden Vereinbarungen vereinfachen die Entscheidungsfindung. Haben Sie sich geeinigt, werden oftmals nur wenige Sitzungen benötigt, um eine verbindliche Schlussvereinbarung schriftlich festzuhalten.
Bei einer Trennungs- und Scheidungsmediation kann die
Vereinbarung dem Familiengericht zur Verkürzung des
Verfahrens vorgelegt werden.